Die Mediation ist eine optimale und konstruktive
Form der aussergerichtlichen Konfliktlösung.
Durch das Mediationsverfahren gehen Ansprüche bei Gericht
nicht verloren.
Falls bereits ein Gerichtsverfahren laufen sollte, wird die
Richterin bzw. der Richter dieses für die Dauer der Mediation
“ruhend stellen”.
Je nach individueller Situation gibt es zwei Modelle der Vermittlung:
- Einzelmediationen oder
- Co-Mediationen zusammen mit einer Juristin oder einem Juristen …
führen Sie zur Lösung Ihrer Konflikte.
In der Mediation treffen die Konfliktparteien die Entscheidungen. Sie werden unterstützt, eine für alle Beteiligten passende Lösung zu erarbeiten. Inhalte der Mediationssitzungen werden nicht an das Gericht weitergeleitet. Die Mediatorin bzw. der Mediator ist zur Neutralität, Objektivität und Verschwiegenheit verpflichtet.
Bei der Familienmediation besteht die Möglichkeit einer Förderung (siehe Tariftabelle).