Tariftabelle Mediation

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend fördert Mediation in familienrechtlichen Konfliktfällen gemäß §39c FLAG. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und dem gemeinsamen Familiennettoeinkommen.

Nähere Auskünfte unter 0676 / 303 31 33 oder per Email.
 

Tariftabelle - Geförderte Familienmediation

Pro Mediationsstunde und Mediatorenpaar ist eine Förderung von bis zu EUR 182,- möglich. Folgende Selbstbehalte kommen zum Tragen:

Gemeinsames Nettoeinkommen der Medianden1 Selbstbehalt pro Mediationsstunde bei Sorgepflicht für
keine Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
Tarifstufe A
bis 1.000,-
10,- kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt
Tarifstufe B
ab 1.000,- bis 1.500,-
20,- 8,- kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt
Tarifstufe C
ab 1.500,- bis 1.900,-
50,- 14,- 8,- kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt
Tarifstufe D
ab 1.900,- bis 2.200,-
80,- 40,- 14,- 8,- kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt
Tarifstufe E
ab 2.200,- bis 2.500,-
120,- 60,- 40,- 14,- 8,- kein Selbstbehalt
Tarifstufe F
ab 2.500,- bis 2.800,-
164,- 100,- 60,- 40,- 14,- 8,-
Tarifstufe G
ab 2.800,- bis 3.000,-
keine Förderung 140,- 100,- 60,- 40,- 14,-
Tarifstufe H
ab 3.000,- bis 3.200,-
keine Förderung keine Förderung 140,- 100,- 60,- 40,-
Tarifstufe I
ab 3.200,- bis 3.400,-
keine Förderung keine Förderung keine Förderung 140,- 100,- 60,-
Tarifstufe J
ab 3.400,- bis 3.600,-
keine Förderung keine Förderung keine Förderung keine Förderung 140,- 100,-
Tarifstufe K
ab 3.600,- bis 3.800,-
keine Förderung keine Förderung keine Förderung keine Förderung keine Förderung 140,-
ab 3.800,- keine Förderung keine Förderung keine Förderung keine Förderung keine Förderung keine Förderung

1Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit ergibt sich aus der Multiplikation des Grundgehalts mal Anzahl der Gehälter/Löhne, dividiert durch 12. Bei Tagsätzen mit Faktor 30 multiplizieren.

 

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©2012 Ursula Pawlowsky